DIE GESUNDHEITSREFORM

Der Bundestag stimmte am 12. November 2010 dem „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz)“ zu. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: „Durch die gemeinsame Anstrengung von Beitrags- und Steuerzahlern sowie den Leistungserbringern im Gesundheitswesen wird im nächsten Jahr ein Milliarden Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung verhindert. Die christlich-liberale Koalition sorgt zudem für ein faires und stabiles Gesundheitssystem, das auch künftigen Generationen eine verlässliche medizinische Versorgung auf hohem Niveau garantiert.

 

Durch das Umsteuern hin zu einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen mit einem automatischen und unbürokratischen Sozialausgleich, der über Steuermittel finanziert wird, wird das System dauerhaft auf ein solides Fundament gestellt. Mit der Reform werden die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb geschaffen, der zu mehr Qualität und Effizienz führt und den Versicherten und Patienten zugute kommt.“ Das GKV-Finanzierungsgesetz enthält eine Mischung von Maßnahmen, mit der die Ausgaben begrenzt und die Einnahmen stabilisiert werden. Die Lasten zur Deckung des drohenden Defizits werden dabei wie folgt verteilt: Je 3 Mrd. Euro tragen Arbeitgeber und Versicherte über den Beitragssatz, über 3 Mrd. Euro die Leistungserbringer wie Arzneimittelhersteller, Ärzte und Krankenhäuser und die Krankenkassen über Ausgabenbegrenzungen. Flankiert wird der Reformprozess durch einen zusätzlichen Steuerzuschuss von 2. Mrd. Euro. Die wichtigsten Maßnahmen zur Stabilisierung und Sicherung der Kassenfinanzen sind die Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten (Sicherung von Arbeitsplätzen), die Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge (Stärkung der Beitragsautonomie und des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenversicherung) und die Wiederherstellung des alten Beitragsniveaus von 15,5 %. Die wichtigsten Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung sind, dass Apotheken, Pharmaindustrie und –großhandel ihren Beitrag über Einsparungen leisten, dass die Verwaltungskosten der Krankenkassen in den nächsten beiden Jahren nicht ansteigen dürfen und dass der Ausgabenzuwachs bei der Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung gedrosselt sowie das Vergütungsniveau in der hausarztinternen Versorgung begrenzt wird. Was kommt mit der Reform auf Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitgeber zu? Wie entwickeln sich die Beiträge und warum? Können die Krankenkassen künftig Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe verlangen? Wann kann man die Kasse wechseln? Wer bekommt einen Sozialausgleich? Ist die Finanzierungsreform notwendig und was haben wir, die Versicherten und Patienten, davon? Dieses sind nur einige Fragen die an diesem Abend in der Villa Lessing erörtert werden sollen.

Veranstalter


Villa Lessing e.V.

Mitwirkende:

Georg Weisweiler

Minister für Gesundheit und Verbraucherschutz des Saarlandes

 

Dr. Josef Mischo

Präsident der Ärztekammer des Saarlandes

 

Dr. Gunter Hauptmann

Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes

 

Moderation

Peter Stefan Herbst

Chefredakteur Saarbrückener Zeitung

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