Rettungsschirme

Der Ausdruck „Eurozone“ (auch „Euroraum“, „Euroland“) wird im engeren
Sinn meist als Bezeichnung für die sechzehn Länder benutzt, die den Euro als Währung eingeführt haben. Er ist in dieser Bedeutung synonym zum Begriff der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) im engeren Sinne.

 

Bisweilen wird „Eurozone“ jedoch auch im weiteren Sinn für alle Staaten verwendet, die den Euro nutzen, auch wenn sie keine EUMitglieder sind. Hierzu zählen Monaco, San Marino und die Vatikanstadt, die aufgrund bilateraler Abkommen mit der EU das Recht haben, den Euro als einzige Währung zu nutzen und in eng umgrenztem Umfang auch eigene Euromünzen prägen zu lassen, sowie knapp zwanzig weitere Staaten bzw. Teile von Staaten, die den Euro einseitig als Währung eingeführt oder den Kurs ihrer Währung an die Leitwährung Euro gekoppelt haben.

 

Vertragliche Grundlagen und Ziele

 

Der Begriff Europäische Wirtschafts- und Währungsunion geht auf die politische Debatte der späten 1980er Jahre zurück und ist bis heute gängig. Im europäischen Primärrecht selbst wird er allerdings kaum gebraucht: In Art. 3 Abs. 4des EU-Vertrags wird die Errichtung einer „Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist“, als Ziel der EU genannt. Im AEU-Vertrag hingegen ist meist nur von der „Wirtschafts- und Währungspolitik“ der EU die Rede.Die Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU sind in den Art. 119 bis 144 AEU-Vertrag geregelt, wobei unter Wirtschaftspolitik im Wesentlichen die Prozesspolitik gemeint ist. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Politikbereiche der Europäischen Union, die ebenfalls starke Wirtschaftsbezüge haben (etwa die EUBeschäftigungspolitik, die EU-Sozialpolitik oder der Europäische Binnenmarkt). Sie werden jedoch üblicherweise nicht unter dem Begriff der EWWU gefasst, da ihre vertraglichen Grundlagen bereits älter sind.

 

Anders als in der EWWU hat die EU dort auch nicht nur eine koordinierende Funktion, sondern kann selbst Recht setzen. Der Einfluss der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments ist deshalb in diesen Bereichen größer als im Rahmen der EWWU.Das vorherrschende Prinzip der EWWU ist im Wirtschaftsbereich die offene Methode der Koordinierung: Die Nationalstaaten können innerhalb bestimmter Rahmen ihre Wirtschaftspolitik weitgehend selbst festlegen, sie sind jedoch gehalten, sich darüber im Rat der EU untereinander abzustimmen. Die supranationalen Institutionen wie Europäische Kommission und Europäisches Parlament haben formal nur geringe Kompetenzen. Die Kommission hat allerdings einen gewissen informellen Einfluss, da sie die Koordinierung durch das Erstellen von Berichten unterstützt, die den Mitgliedstaaten als Entscheidungsgrundlage dienen. Anders ist die Kompetenzverteilung dagegen im Währungsbereich:
Hier haben insbesondere die Euro-Staaten zahlreiche Hoheitsrechte auf die Europäische Zentralbank übertragen, die als eigenständiges und unabhängiges Organ Entscheidungen treffen kann. Ziele der europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik sind nach Art. 3 EU-Vertrag und Art. 119 AEU-Vertrag die enge Koordinierung der Wirtschaftspolitik ihrer Mitgliedstaaten und der Europäische Binnenmarkt. Die Wirtschaftspolitik beruht auf dem Grundsatz der „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“, worin allerdings kein Gegensatz zur sozialen Marktwirtschaft gesehen wird, die nach Art. 3 EU-Vertrag ebenfalls zu den Zielen der EU zählt. In der Währungspolitik der EU ist das vorrangige Ziel die Preisstabilität. Sofern das unter Wahrung der Preisstabilität möglich ist, soll die Währungspolitik nach Möglichkeit die allgemeine Wirtschaftspolitik unterstützen.

 

Als „richtungsweisende Grundsätze“ werden „stabile Preise, gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz“ genannt. Diese vier Grundsätze entsprechen im Wesentlichen den EU-Konvergenzkriterien.

 

Um die spannenden Fragen über die Perspektiven, Risiken und Chancender europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erörtern und diskutieren zu können, haben wir Herrn Dr. Jorgo Chatzimarkakis, MdEP und Herrn Volker Hofmann, Direktor beim Bundesverband Deutscher Banken für eine Podiumsdiskussion gewinnen können. Herr Prof. Dr. Ashok Kaul, vom Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik der Universität des Saarlandes, wird uns als erfahrener Moderator durch den Abend führen.

Veranstalter


Villa Lessing e.V.

Mitwirkende:

Dr. Jorgo Chatzimarkakis
MdEP

 

Volker Hofmann
Direktor beim Bundesverband deutscher Banken

 

Moderation
Prof. Dr. Ashok Kaul
Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik Universität des Saarlandes

Downloads


Einladung Anmeldungkrise_rettungsschirme

Der Villa Lessing Newsletter